Leistungen
- kostenlose Zustellung der regelmäßig erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“
- freier Eintritt zu den vereinseigenen Aussichtstürmen
- Wanderkarten und Wanderliteratur durch die Geschäftsstelle Stuttgart zum Vorzugspreis
- jährlich als Vereinsgabe eine Wanderkarte kostenlos im Maßstab 1:35000
- eine verbilligte Übernachtung in einem unserer Wanderheime
- sie erhalten bei allen Vereinen, die dem Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, die gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine.
- Mit der DWV-Mitgliedskarte erhalten Sie über den Deutschen Wanderverband viele geldwerte Vorteile. Nähere Informationen finden Sie auf www.wanderverband.de
Jahresbeiträge:
Einzelmitglied | 40,- € |
Kindermitglied | 8,- € |
Jugendmitglied (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) | 18,- € |
Familienmitgliedschaft | 61,- € |
Familienmitgliedschaft (Alleinerziehend) | 39,- € |
Was ändert sich 2020?
Vollmitglieder (BG 01) heißen jetzt Einzelmitglieder. Die Witwen/r-Mitgliedschaft (BG 41) wird nicht mehr vergeben. Bisherige Witwen/r-Mitgliedschaften bleiben natürlich bis zum Ausscheiden aus dem Verein erhalten. Die Beiträge für einzelne Kindermitgliedschaften (BG 06) bleiben bestehen. Die Beitragsgruppe für einzelne Jugendmitglieder (BG 04) wird von bisher 21 Jahren auf die Vollendung des 27. Lebensjahrs verlängert. Dafür fällt die Beitragsgruppe für Auszubildende und Studenten (BG 03) weg und wird automatisch in die Jugendmitgliedschaft (BG 04) überführt. Eine der größten Anpassungen ist sicherlich die Zusammenführung von Familienmitgliedschaften (BG 50/51/54/56) und Ehemitgliedschaften (BG 11/20). Die Ehemitgliedschaften fallen weg und werden in Familienmitgliedschaften (Familien mit Kindern/Ehepaare/Partnerschaften) überführt. Für die Beitragsgruppen 02 (ermäßigt), 05 (beitragsfrei) und 08 (Bundesfreiwilligendienst/FöJ/FsJ) ändert sich nichts.